Allgemeine Geschäftsbedingungen der lupenRhein Dialogmarketing Solutions GmbH
Stand: [DATUM EINTRAGEN]
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der lupenRhein Dialogmarketing Solutions GmbH, Belsenstr. 16, 40545 Düsseldorf (nachfolgend „lupenRhein") und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Dialogmarketing, digitale Plattformen, KI-Enablement sowie damit verbundene Leistungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn lupenRhein deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Angebote von lupenRhein sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung seitens lupenRhein oder durch beiderseitig unterzeichnete Projektvereinbarung zustande.
[DIESER ABSCHNITT IST NOCH AUSZUFÜLLEN. Bitte durch Ihren Rechtsberater prüfen lassen.]
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Projektvereinbarung. lupenRhein ist berechtigt, zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen qualifizierte Dritte (Subunternehmer) einzusetzen, sofern dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde.
Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können zu Anpassungen der Vergütung und Termine führen.
Der Auftraggeber stellt lupenRhein alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Verzögerungen, die aus unzureichender Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten von lupenRhein.
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder der Projektvereinbarung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug ist lupenRhein berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
[ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, ABSCHLAGSREGELUNGEN ETC. Bitte durch Ihren Rechtsberater ergänzen.]
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, sofern keine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung besteht. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt lupenRhein dem Auftraggeber die für den vereinbarten Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den erstellten Werken ein. Eine weitergehende Nutzung oder Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von lupenRhein.
lupenRhein behält sich vor, erbrachte Leistungen zu Referenzzwecken zu nennen, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht.
lupenRhein haftet für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet lupenRhein nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und zwar beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
[HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN. Bitte durch Ihren Rechtsberater auf Vollständigkeit und Rechtswirksamkeit prüfen lassen.]
Soweit lupenRhein im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers oder seiner Kunden verarbeitet, erfolgt dies ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO. Näheres regelt unsere Datenschutzerklärung.
Sofern eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag.
Die Laufzeit eines Vertrags richtet sich nach der jeweiligen Projektvereinbarung. Dauerschuldverhältnisse können von beiden Parteien mit einer Frist von [KÜNDIGUNGSFRIST EINTRAGEN] zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Düsseldorf.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
Hinweis: Diese AGB sind ein Platzhalter und wurden noch nicht rechtlich geprüft. Bitte lassen Sie den Text vor Veröffentlichung durch einen Rechtsanwalt prüfen und vervollständigen.